OUTDOOR AUSTRIA GmbH ist geschlossen
Das Website und Online-Shop ist zu verkaufen
Liebe Kundin, lieber Kunde!
Ob bei Bestellungen im Internet, beim Mieten einer Ferienwohnung, wenn Sie ein Konto eröffnen oder beim Einkauf in einem Ladengeschäft: Immer gibt es „Allgemeine Geschäftsbedingungen” (AGB), das berühmtberüchtigte „Kleingedruckte”, das man wegen seines Umfangs und der sehr formalen Sprache oft gar nicht mehr liest. Auch in Ihrem Fahrradgeschäft muss es AGB geben. Zu Recht erwarten Sie von uns allerdings ein besonders hohes Maß an Kundenfreundlichkeit. Das bekommen Sie auch, dafür sorgen schon unsere umfangreichen Servicegarantien. Dennoch kommen Sie und wir um ein Mindestmaß an Bürokratie nicht herum.
Deshalb haben wir uns bemüht, unsere AGB so verständlich wie möglich zu formulieren – wobei uns die rechtlichen Vorgaben jedoch enge Grenzen setzen.
Falls Sie Fragen zum Kleingedruckten haben, zögern Sie aber bitte nicht, uns anzusprechen.
Ihr Fachgeschäft
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNSEREN SHOP
OUTDOOR AUSTRIA GMBH, STAMPFERAU 50, 5730 Mittersill
§ 1 Vertragsabschluss / Preise / Zahlung
Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden.
Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes , spätestens mit Übersendung der Rechnung.
Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
Die Stornierung der Bestellung durch den Käufer nach der Zahlung führt zu einer Rückerstattung der Zahlung abzüglich nicht erstattungsfähiger Gebühren (Bank, Paypal usw.).
§ 2 Lieferung und Lieferverzug
Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.
§ 3 Abnahme
Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.
Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden.
Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
§ 5 Sachmangel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.
Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.
Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzl. Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt
Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht, dass:
der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat oder
der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist (z.B. bei sportlichen Wettbewerben, wenn der Kaufgegenstand dafür nicht ausdrücklich vorgesehen ist) oder
der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert sein kann.
in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens des Verkäufers keine Gewährleistungsverpflichtungen.
Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
Muss der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
§ 7 Gerichtsstand: Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Guide und den Gästen ergeben, ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht unser Sitz in Standort von Outdoor Austria GmbH, 5730 Mittersill, Bezirksgericht Zell am See.
§ 8 Rechtswahl Es gilt österreichisches Recht.
§ 9 Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
OUTDOOR AUSTRIA GMBH in Liq, STAMPFERAU 50, 5730 Mittersill
§ 1 Allgemeines: Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Outdoor Austria GmbH, sowie Bike Austria, und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Mountainbikeschule. Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Mountainbikens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Mountainbiken.
§ 2 Helmpflicht: Bei sämtlichen Touren besteht Helmpflicht. Auch Handschuhe werden jedenfalls ausdrücklich empfohlen.
§ 3 Erste Hilfe: Jeder leistet nach seinen Möglichkeiten Erste Hilfe und unterstützt den Bikeguide bei der Durchführung der Maßnahmen bzw. folgt den Anweisungen der angeforderten Rettung/Bergrettung.
§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen Der Vertragspartner hat die Outdoor Austria GmbH über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Mountainbiken wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Outdoor Austria GmbH über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Touren und Techniktraining erfolgt durch die Outdoor Austria GmbH. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Outdoor Austria GmbH zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Outdoor Austria GmbH zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Outdoor Austria GmbH zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Outdoor Austria GmbH unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Outdoor Austria GmbH zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
§ 5 Anmeldung: Jede Anmeldung ist verbindlich.
§ 6 Zahlungsbedingungen: Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, 5 Kalendertage nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung die Zahlung des Gesamtbetrages auf die angegebene Bankverbindung zu leisten. Die endgültige Abrechnung erfolgt unmittelbar vor Beginn der Dienstleistungen. Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung in Bar bevor die Tour zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
§ 7 Mindestteilnehmerzahl: Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.
§ 8 Unsere Leistungen: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen in der Beschreibung. Die Beschreibung stellt den geplanten Tourverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Fahrtrouten und/oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.
§ 9 Strafen: Da die Touren teilweise auf Wanderwegen, privaten Straßen, Schlepper- und Karrenwegen usw. stattfinden, ist ein freundliches, zuvorkommendes Verhalten gegenüber den Besitzern, Jägern, Förstern, Polizei usw. notwendig. Sollten Strafen fällig werden, werden diese auf die gesamte Gruppe gleichmäßig aufgeteilt.
§ 10 Haftungsbestimmungen: Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Bikeguides nicht Folge geleistet wird oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften selbst verantwortlich. Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Bikeguide. Der Teilnehmer erklärt darüber informiert zu sein, dass mit der Ausübung des Mountainbikens spezifische Gefahren verbunden sind. (Straßen- und Wegbeschaffenheit, plötzliche Hindernisse, ungesicherte Straßen- und Wegränder, etc.). Auch auf den Forststraßen ist mit plötzlichen Hindernissen, Kraftfahrzeugsverkehr etc. zu rechnen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Teilnehmer erklärt, gesund und leistungsfähig zu sein. Er wird bei Auftreten von Beeinträchtigungen umgehend den Radführer informieren. Der Abschluss einer Unfall- und Bergekostenversicherung wird empfohlen. Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
§ 11 Tourabbruch: Ein Teilnehmer, der die Gruppe – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig verlässt hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm einbezahlten Entgeltes. Bikeguide.Tirol ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Teilnehmer die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Bikeguide.Tirol verpflichtet sich hierbei, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, sodass aus dem Ereignis kein Gewinn gezogen wird (§ 1447 ABGB).
§ 12 Gewährleistung Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort in einem der Büros bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts.
§ 13 Rücktritt: Für Bike-Reservierungen und Privatbuchungen gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Outdoor Austria GmbH berechtigt, die 50% ige Anzahlung einzubehalten.
Hinsichtlich der Gruppenkurse und -touren ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der zurückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden.
Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Outdoor Austria GmbH das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Outdoor Austria GmbH, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.
Camps (Girl Power Camp, Junior Camps, Enduro & Freeride Camps, …): Mit Buchung der Veranstaltung ist binnen 5 Werktagen der gesamte Betrag fällig. Solltest du zum gebuchten Camp nicht antreten können kann dieses jederzeit (bitte schriftlich) storniert werden.
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.
§ 14 Foto- Filmmaterial Outdoor Austria GmbH behält sich das Recht vor, Foto-Film oder Werbeaufnahmen für Werbe-, Sponsoren- und Informationszwecke zu machen. Die Teilnehmer haben keine Ansprüche auf Vergütung für die Benutzung von diesen Aufnahmematerial.
§ 15 Gerichtsstand: Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Guide und den Gästen ergeben, ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht unser Sitz in Standort von Outdoor Austria GmbH, 5730 Mittersill, Bezirksgericht Zell am See.
§ 16 Rechtswahl Es gilt österreichisches Recht.
§ 17 Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.
Veranstalter:
Outdoor Austria GmbH
Stampferau 50
A-5730 Mittersill
Tel.Nr: +43 660 456 2881
Email: [email protected]
Homepage: www.bikeaustria.com
Bankverbindung: Sparkasse Mittersill Bank AG
BIC-Code: SPMIAT21XXX
IBAN-Nr: AT89 2040 2000 0100 3094